Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Stand Januar 2022

Geltungsbereich der Bedingungen:
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der Pension Alte Leimsiederei (im folgenden Text Pension genannt) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können im Einzelfall durch ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.

Beherbergungsvertrag:
Durch verbindliche Buchung eines Zimmers oder dessen kurzfristige Bereitstellung, auch telefonisch, kommt der Beherbergungsvertrag zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Der Gast ist verpflichtet, bei seiner Ankunft den ausliegenden Meldeschein auszufüllen. Hat der Gast eine Unterkunft für mehrere Tage reservieren lassen und reist er nicht am vorgesehenen Tage an, geht die Pension davon aus, dass der Gast von der bestätigten Reise zurückgetreten ist, wenn er weder eine spätere Anreise mitgeteilt hat, noch spätestens bis 18.00 Uhr des Anreisetages eintrifft.

Mit dem Vertrag verpflichten wir uns, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Hat die Pension begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Umweltkatastrophe, etc.) und wenn andere nicht zu vertretende Umstände eintreten, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, kann die Pension jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Des Weiteren ist die Pension berechtigt vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn der Zweck des Aufenthalts gesetzeswidrig ist.

Stornierung:
Sagt der Gast rechtzeitig das angemietete Zimmer ab, so entstehen dem Gast keinerlei Kosten. Hierunter fallen mündliche sowie alle schriftliche Buchungen, die mindestens 14 Tage vorher storniert werden. Storniert der Gast seine zugesagte Buchung (er hat unsere Buchungsbestätigung nicht widersprochen) 13 - 6 Tage vor Reiseantritt so stehen dem Vermieter 30%, 5-3 Tage vor Anreise 50%, der angefallenen Aufenthaltskosten zu. Geht dem Vermieter die Stornierung innerhalb der letzten 2 Tage zu und das Zimmer kann nicht anderweitig vermietet werden, dann stehen dem Vermieter 90% der Aufenthaltskosten zu. Für den Fall der Stornierung der Buchung ist der Gast zur Zahlung der Stornogebühren verpflichtet.

Wird die verlangte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht erbracht, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.

Sorgfaltspflicht des Gastes:
Die Pensionsordnung wird in den vorstehenden Vertrag einbezogen und ist für alle Gäste verbindlich. Bei groben Verstößen gegen die Pensionsordnung ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Der Gast hat eine besondere Obhutspflicht gegenüber sämtlichen Einrichtungsgegenständen der Pension und hat desselben im Rahmen der überlassenen Unterkunft für schonende Behandlung zu sorgen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Zimmers steht der Pension ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Grundsätzlich darf der Pensionsgast in seinem Zimmer keinen Besuch empfangen. Unzulässig ist auch das Übernachten anderer als der dem Hotelier gemeldeten Personen. Partys und Feierlichkeiten sind grundsätzlich verboten. Der Gast ist haftbar für die von ihm am Hotelinventar angerichteten Schäden. In der ganzen Pension ist Rauchen verboten. Bei Nichtbefolgung dieser Vorschrift droht eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro. Im Zimmer ist aus Rücksicht auf den Brandschutz der Gebrauch von Wärmedecken, Bügeleisen und anderer ähnlicher Elektrogeräte, die die Zimmereinrichtung nicht bieten, verboten.

Haustiere:
Haustiere sind nicht gestattet.

Mängelanzeige:
Störung an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Soweit dem Gast Mängel, insbesondere im Bereich des Zimmers auffallen, sind diese unverzüglich anzuzeigen, damit die Pensionsmitarbeiter die Gelegenheit haben, angezeigte Mängel kurzfristig zu beheben. Ein Mangel, der erst bei Abreise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Zimmerpreises, wenn dieser Mangel dem Pensionsinhaber nicht bekannt war.

Zahlung und Preise:
Der Pensionsinhaber hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen bei Anreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Eine Vorauszahlung kann verlangt werden. Eine Prospekt- oder Internethaftung ist ausgeschlossen. Die Preise können von uns geändert werden, wenn der Gast nachträglich, aber noch vor Antritt der Reise, eine Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer wünscht und wir dem zustimmen. Bei einer frühzeitigen Abreise (aus welchem Anlass auch immer) wird der gesamte Betrag fällig. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal Arrangements werden nicht zurückvergütet.

Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe oder Beherbergungssteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer werden die Preise entsprechend angepasst.

Es gilt unsere jeweilig aktuelle Preisliste. Kinder unter zehn Jahren können bei uns kostenlos übernachten, sofern sie kein eigenes Bett beanspruchen. Alle Zimmerpreise verstehen sich als reine Übernachtungspreise inklusive Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung.

Anreise:
Die Zimmer können ab 14 Uhr bezogen werden. Eine frühere Anreise ist jedoch kein Problem. Sie können Ihr Gepäck bei uns einlagern und auch Fahrzeuge parken. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, können Sie es natürlich schon früher beziehen. In diesem Fall bitten wir um vorherige telefonische Absprache. Wir bitten Sie, am Anreisetag bis spätestens 18 Uhr einzutreffen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, bitten wir Sie, uns rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. Wir behalten uns im Sinne der Schadensminimierung das Recht vor, das Zimmer ab dem darauf folgenden Tag für weitere Reservierungen freizugeben, falls der Gast sich bis dahin weder gemeldet hat noch angereist ist. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

Parkplätze:
Wir stellen Ihnen, soweit verfügbar Parkplätze zur Verfügung. Ein Anspruch besteht jedoch nicht. Die Parkplätze sind so zu benutzen, dass andere Fahrzeuge nicht behindert oder beschädigt werden.

Abreise:
Am Tag der Abreise müssen die Zimmer bis 10 Uhr geräumt und die Schlüssel an uns übergeben werden. Es besteht die Möglichkeit das Gepäck kostenlos bis zum Abend bei uns zu lagern und vor der eigentlichen Abreise einzuladen. Sorgt der Gast nicht dafür, dass das Zimmer zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehet, indem er räumt und die Rechnung begleicht, kann der Pensionsinhaber den vollen Preis für den weiteren Tag fordern.

Gerichtsstand und Haftung:
Die Pension haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Es gilt das deutsche Recht. Für die Haftung der gelten die §§ 701-703 des BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Pension grob fahrlässig verursacht.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.